Hausarztmodell
Wie funktioniert das Hausarztmodell?
Mir der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes per 1.1.1996
wurde die gesetzliche Grundlage für alternative Versicherungsmodelle –
so auch für das Hausarztmodell – geschaffen.
Die Grundidee dieser Versicherungsform ist, dass Sie sich in allen
gesundheitlichen Belangen immer zuerst an Ihren Hausarzt wenden. Der
Hausarzt erhält dadurch den ganzheitlichen Überblick über Ihren
Gesundheitszustand und kann damit die Behandlung optimal koordinieren.
Hausarztversicherungen erfreuen sich deshalb bei den Versicherten
einer zunehmenden Beliebtheit. Sicher ist dafür der Prämienrabatt ein
gewichtiger Anreiz. Zusätzlich profitieren die Versicherten aber auch
von der Rolle ihres Hausarztes als «Lotse» durch das Gesundheitswesen.
Eine konstante Vertrauensperson, verbesserte Qualität und die Vermeidung
unnötiger Kosten sind weitere Vorteile.
Rechte und Pflichten im Hausarztsystem
Als Patient können Sie Ihren Hausarzt unter den im hawa
eingeschriebenen Hausärzten frei wählen. Ein Arztwechsel ist möglich
unter Einhaltung der in den Versicherungsbedingungen festgehaltenen
Fristen. Ein geplanter Wechsel muss mit dem bisherigen Arzt und mit
Ihrer Krankenkasse im Voraus abgesprochen werden.
Mit Ihrem Arzt entscheiden Sie gemeinsam über Ihre Behandlung. Ihr
Arzt informiert Sie vollständig und Ihre Wünsche und Ängste werden
respektiert. Sie dürfen eine vorgeschlagene Therapie auch ablehnen. Sie
verpflichten sich jedoch, ärztlich empfohlene Massnahmen zu Förderung
Ihrer Gesundheit zu unterstützen. Anregungen zu Art und Qualität der
Behandlung sind immer willkommen.
Bei allen medizinischen Problemen wenden Sie sich zuerst an Ihren
Hausarzt. Ihr Hausarzt ist zuständig für die Überweisung zum
Spezialisten. In Ausnahmefällen (z.B. frauenärztliche und augenärztliche
Untersuchungen) können Sie weiterhin direkt Ihren Spezialisten
konsultieren. Die entsprechenden Bestimmungen entnehmen Sie den
Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse. Haben Sie während der
Ferien oder in einem Notfall einen anderen Arzt konsultiert, so sind Sie
verpflichtet, dies Ihrem Hausarzt mitzuteilen.
Einen Kassenwechsel können Sie, unter Einhaltung der
Kündigungsfristen, vornehmen. Ihren Hausarzt müssen Sie dabei nicht
wechseln. Und wenn Sie sich für eine Partnerkasse der hawadoc
entscheiden, können Sie sogar weiterhin von den Vorteilen des
Hausarztmodells profitieren.
Quelle: www.hawadoc.ch